Verbindliche Auskunft: Gebühr bei Antragsrücknahme?
Als Steuerpflichtiger können Sie von den Finanzbehörden eine verbindliche Auskunft über einen genau bestimmten Sachverhalt einholen, indem Sie einen Antrag stellen und darin den genauen Sachverhalt darlegen. Das Finanzamt (FA) wird Ihnen dann die steuerlichen Konsequenzen mitteilen. Für diese Auskunft verlangt es in der Regel eine Gebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Wenn dieser…