Strom- und Energiesteuer: Staatliche Eigenbetriebe erhalten keine Entlastung
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auf Antrag von der Strom- bzw. Energiesteuer entlastet werden, wenn sie versteuerten Strom für betriebliche Zwecke entnommen bzw. versteuerte Energieerzeugnisse zu betrieblichen Zwecken verwendet haben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass diese Entlastungen nicht für staatliche Eigenbetriebe gelten. Geklagt hatte ein Staatsbetrieb des Freistaats Bayern, der auf der Grundlage…