Ausfuhr von Rindern: Keine Ausfuhrerstattung bei Verstoß gegen Tierschutz
Wer für die Ausfuhr von lebenden Rindern eine Ausfuhrerstattung erhalten möchte, muss gemäß den europarechtlichen Vorgaben nachweisen, dass er beim Transport die tierschutzrechtlichen Bestimmungen einhält. Hinweis: Der Ausführer muss spätestens bei Abgabe der Ausfuhranmeldung alle notwendigen Einzelheiten des Transports offenlegen und der Ausfuhrzollstelle das Original sowie eine Kopie des Fahrtenbuchs vorlegen. Der Ausführer erhält beide…