Steuerrückzahlung nach Anfechtung: Keine Säumniszuschläge auf pünktlich gezahlte Steuern
Wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt wird, muss der Steuerzahler für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags an das Finanzamt zahlen. Hinweis: Säumniszuschläge sind ein Druckmittel des Fiskus, um bestehende Zahlungsansprüche durchzusetzen. Sie sollen Steuerzahler dazu anhalten, ihre Steuerschulden pünktlich zu zahlen. Wurden Steuern…