Werbungskosten: Neues zur ersten Tätigkeitsstätte
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann man die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte je Entfernungskilometer geltend machen. Für andere berufliche Fahrten können die tatsächlich gefahrenen Kilometer und auch Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt werden. Entscheidend ist daher, wo die erste Tätigkeitsstätte ist. Im Streitfall waren Finanzamt und Kläger unterschiedlicher Ansicht, so dass das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG)…