Schausteller: Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen setzt kein Reisegewerbe voraus
Zugmaschinen, die ausschließlich für den Betrieb eines Schaustellergewerbes verwendet werden, sind von der Kfz-Steuer befreit. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) erfordert die Steuerbefreiung nicht, dass der Halter der Zugmaschine ein Reisegewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ausübt. Das Gericht leitete dieses Ergebnis unter anderem aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ab: Aus den Gesetzesmaterialien ergebe…