DAS STEUERRECHT IST SO KOMPLIZIERT UND UNDURCHSCHAUBAR WIE NEBEL MIT SICHTWEITE UNTER 50 METER.

Heinrich List, ehem. Präsident des BFH

Nicht mit uns

Wir sorgen für Durchblick. Umfassend. Individuell.

Mit großem Engagement und hoher Qualität begleiten wir Sie als zuverlässiger Partner
durch das Steuerrecht. Ihr Erfolg ist unser Antrieb.


Wir beraten Sie in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen – individuell, strategisch und umfassend. Als Unternehmen oder Privatperson.

Wir unterstützen Sie dabei, unternehmerische sowie betriebliche Herausforderungen anzunehmen, zu analysieren und zu bewältigen. Von der Gründung bis zur Nachfolgeregelung.

Unsere Leistungen gehen dabei über die reine Beratung hinaus. Wir betreuen Sie auch bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort. Kompetent und vorausschauend.

Der Mensch ist stets Mittelpunkt unserer Arbeit. Komplexe Sachverhalte erklären wir verständlich. Unsere Leistungen sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Situationen maßgeschneidert. Beratung „von der Stange“ gibt es bei uns nicht.

Wir sind gerne für Sie da

Unser Team stellt sich vor


Aktuelles

Aktuelle Informationen aus der Kanzlei und dem Steuerrecht


13. September 2023

STEUERLICHE VERDACHTSMOMENTE: FINANZÄMTER FORDERTEN 294.000 DATENSÄTZE AN

Finanzämter dürfen Daten zu inländischen Konten und Wertpapierdepots über ein gesetzlich vorgesehenes Kontenabrufverfahren in Erfahrung bringen. Während im Jahr 2010 bundesweit lediglich 58.000 Kontenabrufe stattfanden, haben die Behörden diese Möglichkeit seither immer häufiger genutzt. 2022 wurde der Kontenabruf bereits 1,14-Millionen-mal vorgenommen. Davon erfolgten allein 294.000 Abrufe von Finanzämtern aufgrund von steuerlichen Verdachtsmomenten. Zu den abrufbaren…

Weiterlesen
13. September 2023

WORKOUT OHNE STEUERLAST: FITNESSSTUDIO KANN VORERST AUFATMEN

Die Fortzahlung von Mitgliedsbeiträgen an ein pandemiebedingt vorübergehend geschlossenes Fitnessstudio ist keine steuerbare Leistung. Das hat das Finanzgericht Hamburg (FG) entschieden. Vor dem FG hatte ein Fitnessstudiobetreiber geklagt, der sein Studio pandemiebedingt vom 17.03.2020 bis zum 17.05.2020 schließen musste. Während dieser Zeit zahlten viele Kunden ihre Mitgliedsbeiträge weiter. Der Studiobetreiber bot während der Schließzeit eine…

Weiterlesen
13. September 2023

VORSTEUERAUFTEILUNG BEI ANSCHAFFUNG EINES PKW: DIE FAHRLEISTUNG GIBT DEN AUSSCHLAG

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) hat sich mit der Vorsteueraufteilung bei der Anschaffung eines Pkw beschäftigt, der sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Umsätze genutzt wird. Es hat entschieden, dass die Schätzung der Vorsteueraufteilung auf Basis der Fahrleistung des Fahrzeugs in der Regel genauer ist als der Umsatzschlüssel. Außerdem kann es in bestimmten Fällen zu…

Weiterlesen