DAS STEUERRECHT IST SO KOMPLIZIERT UND UNDURCHSCHAUBAR WIE NEBEL MIT SICHTWEITE UNTER 50 METER.

Heinrich List, ehem. Präsident des BFH

Nicht mit uns

Wir sorgen für Durchblick. Umfassend. Individuell.

Mit großem Engagement und hoher Qualität begleiten wir Sie als zuverlässiger Partner
durch das Steuerrecht. Ihr Erfolg ist unser Antrieb.


  • Wir beraten Sie in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen – individuell, strategisch und umfassend. Als Unternehmen oder Privatperson.

  • Wir unterstützen Sie dabei, unternehmerische sowie betriebliche Herausforderungen anzunehmen, zu analysieren und zu bewältigen. Von der Gründung bis zur Nachfolgeregelung.

  • Unsere Leistungen gehen dabei über die reine Beratung hinaus. Wir betreuen Sie auch bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort. Kompetent und vorausschauend.

Der Mensch ist stets Mittelpunkt unserer Arbeit. Komplexe Sachverhalte erklären wir verständlich. Unsere Leistungen sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Situationen maßgeschneidert. Beratung „von der Stange“ gibt es bei uns nicht.

Wir sind gerne für Sie da

Unser Team stellt sich vor


Aktuelles

Aktuelle Informationen aus der Kanzlei und dem Steuerrecht


12. März 2026

SCHENKUNG VON UNTERNEHMENSANTEILEN: MASSGEBLICHER ZEITPUNKT FÜR DIE BEHALTENSFRIST

Wenn Sie erben, werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt, die die Erbschaftsteuer mindern. Erben Sie zum Beispiel einen (Teil-)Betrieb oder einen Anteil an einer Gesellschaft, können Sie eine Steuerbefreiung beantragen, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Eine davon ist, dass das Ererbte für einen bestimmten Zeitraum behalten werden muss. Das Finanzgericht Münster musste entscheiden, ob im…

Weiterlesen
12. März 2026

WERBUNGSKOSTEN: ERSTE TÄTIGKEITSSTÄTTE EINER FLUGBEGLEITERIN

Die Frage, ob und wo eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, ist entscheidend für die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten. Während es bei vielen Berufen eindeutig ist (z.B. wenn jemand täglich ins Büro fährt), gibt es Berufsgruppen, bei denen die Abgrenzung schwieriger ist. Ein solcher Fall lag dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) zur Entscheidung vor. Streitig war, wo sich…

Weiterlesen
12. März 2026

KINDERBETREUUNGSKOSTEN: SONDERAUSGABENABZUG DARF AN HAUSHALTSZUGEHÖRIGKEIT DES KINDS GEKNÜPFT WERDEN

Ob Kindergarten, Babysitter, Hort oder Tagesmutter: Kosten für die Betreuung der eigenen Kinder können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Seit 2025 lassen sich 80 % der Kinderbetreuungskosten, maximal 4.800 EUR pro Jahr und Kind abziehen. Bis 2024 waren zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 EUR pro Jahr und Kind absetzbar Voraussetzung für den Kostenabzug ist, dass…

Weiterlesen