STEUEROASE: EU-FINANZMINISTER KÜRZEN „SCHWARZE LISTE“

Unter den Pseudonymen Panama Papers und Paradise Papers sind in der jüngeren Vergangenheit Steuerlecks publik geworden, die in der Bevölkerung nachvollziehbarerweise zu großem Unmut geführt haben. Diese Enthüllungen fügten sich nahtlos ein in eine jahrelange Fehde zwischen Finanzverwaltung und den Steueroasen.

Im Jahr 2017 stellten die EU-Finanzminister eine Liste von Staaten auf, die als sogenannte Steueroasen besonders streng beobachtet werden sollten. Kapitalverbindungen zu diesen Ländern, seien sie öffentlicher oder privater Natur, sollten einer besonders strengen Prüfung unterliegen.

Diese besonders strenge Prüfung wollten viele Investoren und Kapitalgeber vermeiden, so dass sie ihr Kapital abzogen. Angesichts dieses Kapitalabflusses zeigten sich gleich 45 Länder, die eigentlich auf der „schwarzen Liste“ hätten stehen sollen, kooperativ – sie landeten also schlussendlich auf einer „grauen Liste“.

Von den verbliebenen 17 Ländern, die im Jahr 2017 auf der schwarzen Liste vermerkt wurden, signalisierten neun Länder, dass sie sich an einem Informationsaustausch beteiligen wollten. So wurden sie auf Beschluss der EU-Finanzministerkonferenz im Januar 2018 von der schwarzen Liste getilgt und in die graue Liste aufgenommen.

Auf der schwarzen Liste stehen nunmehr noch folgende Länder:

  • Amerikanisch-Samoa
  • Bahrain
  • Guam
  • Marshallinseln
  • Namibia
  • Palau
  • St. Lucia
  • Samoa

Hinweis: Panama von der schwarzen Liste zu streichen, hat für einigen Unmut bei deutschen Politikern gesorgt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Länder der grauen Liste kooperativ zeigen werden.


Veröffentlicht am: 12. Juli 2018
Veröffentlicht in: übrige Steuerarten