LOHN- UND ARBEITSBEDINGUNGEN: 49 % ALLER BESCHÄFTIGTEN ARBEITETEN 2025 MIT TARIFBINDUNG
Wenn Arbeitsverträge direkt durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geregelt sind, spricht man von einer sog. Tarifbindung. Wer als Arbeitnehmer tarifgebunden ist, profitiert von Mindeststandards bei seinen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat errechnet, dass in Deutschland im Jahr 2025 nur knapp die Hälfte (49 %) aller Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt war. Damit blieb die Tarifbindung im Vergleich zu den Vorjahren konstant.
Wie Destatis weiter mitteilt, bestanden auch 2025 deutliche Unterschiede zwischen den Branchen: Die höchste Tarifbindung gab es im Wirtschaftsabschnitt „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ mit 100 %. Es folgten die Abschnitte „Energieversorgung“ (84 %), „Erziehung und Unterricht“ (79 %) und „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (68 %).
Die Wirtschaftsabschnitte mit der geringsten Tarifbindung im Jahr 2025 waren „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ (10 %), „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (21 %), „Grundstücks- und Wohnungswesen“ (21 %) sowie „Gastgewerbe“ und „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (jeweils 23 %). Im Vergleich zum Vorjahr veränderte sich die Tarifbindung in den Branchen damit kaum.
Hinweis: Im Bundesländer-Vergleich war die Tarifbindung in Bremen (56 %), im Saarland (52 %) und in Nordrhein-Westfalen (51 %) am höchsten. Die geringste Tarifbindung wiesen Sachsen (42 %), Berlin (45 %) und Schleswig-Holstein (46 %) aus.