Keine widerstreitende Steuerfestsetzung: Deutscher Steuerzugriff auf schweizerische Grundstücke bleibt erhalten
Steuerbescheide dürfen nur geändert werden, wenn der „Werkzeugkasten“ der Abgabenordnung eine Änderung erlaubt. Nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist ist eine Bescheidänderung beispielsweise nur noch dann zulässig, wenn eine widerstreitende Steuerfestsetzung vorliegt. Hinweis: Dies ist der Fall, wenn ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zu Lasten des Steuerbürgers berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte…