Nießbrauch: Steuerpflichtiger Erwerb bei vorhergehender Schenkung?
Durch eine Schenkung können Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Besitzes an Ihre Nachkommen übergeben. Sie können auch unter der Bedingung schenken, dass der Beschenkte zwar das Gut bekommt, aber Sie selbst noch die Erträge daraus erhalten (sogenannter Nießbrauch). Was aber gilt, wenn der Schenker kurze Zeit nach der Schenkung verstirbt? Muss der Beschenkte…