Keine Billigkeitsgründe: Eigentumsanwartschaft auf Familienheim
Wenn der Ehegatte verstirbt und man das gemeinsame Familienheim erbt, in dem man weiter wohnen bleibt, ist dieses von der Erbschaftsteuer befreit. Voraussetzung dafür ist, dass der Erblasser als Eigentümer des Objekts im Grundbuch eingetragen ist. Nun kann es sich aber aufgrund besonderer Umstände ergeben, dass der Erblasser noch nicht im Grundbuch steht, es aber…