Gewerbebetrieb statt Freiberuflichkeit: Durchführung von Produktschulungen keine unterrichtende Tätigkeit
Unterrichtende Tätigkeiten werden vom Einkommensteuergesetz als freiberuflich eingestuft, so dass für Gewinne aus diesen Tätigkeiten keine Gewerbesteuer anfällt (= keine gewerbliche Tätigkeit). Aus einem neuen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) geht aber hervor, dass die Durchführung von Produktschulungen keine begünstigte unterrichtende Tätigkeit darstellt und somit dem Gewerbesteuerzugriff unterliegt. Geklagt hatte ein Mann, der Produktschulungen und Verkaufstrainings…