Europäischer Gerichtshof: Vorsteuerabzug einer Holding aus Beratungsleistungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung einer Holdinggesellschaft den vollen Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen im Rahmen eines förmlichen Übernahmeangebotes gestattet. Der EuGH stellte klar, dass der Vorsteuerabzug auch zu gewähren sei, wenn die Geschäftsführungsleistung nicht ausgeübt werde, sofern die Ausgaben ausschließlich in der beabsichtigten wirtschaftlichen Tätigkeit begründet seien. In der Rechtssache ging es…