Bauträgerfälle: Der nächste Paukenschlag – BMF passt Schreiben an
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben vom 26.07.2017 zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen aktualisiert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits 2013 die bislang von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen verworfen. Diese betraf insbesondere Bauträgerfälle. Ein Bauträger bebaut eigene Grundstücke und verkauft diese regelmäßig im Rahmen steuerfreier Grundstückslieferungen. Nach der Rechtsauffassung des BFH…