STEUERFREIE UMSÄTZE FÜR DIE LUFTFAHRT: ANPASSUNG DURCH DAS BMF

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 04.12.2018 ein Schreiben zu den steuerfreien Umsätzen für die Luftfahrt veröffentlicht.

Zahlreiche deutsche Firmen betreiben internationalen Luftverkehr. Lieferungen, Instandsetzungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen, sind umsatzsteuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer keine oder nur geringe steuerfreie, auf das Inland beschränkte Beförderungen anbietet. Dies bezieht sich auch auf den Transport kranker und verletzter Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind.

Das BMF hat zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs und zur Sicherheit aller Beteiligten eine Liste der Unternehmer bekanntgegeben, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend derartige Beförderungen vornehmen. In diese Liste sind verschiedene im Inland ansässige Unternehmen neu aufgenommen sowie Adressänderungen und Änderungen des Firmennamens berücksichtigt worden. Diese Liste wird jährlich aktualisiert.

Das aktuelle BMF-Schreiben ersetzt das bisherige Schreiben vom Dezember 2017.


Veröffentlicht am: 13. Februar 2019
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer