Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden: Zuordnungsentscheidung ist zeitnah zu treffen
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat zur Zuordnung von gemischt genutzten Gebäuden zum Unternehmensvermögen und dem damit in Zusammenhang stehenden Vorsteuerabzug kürzlich eine Entscheidung getroffen. Im Streitfall ging es um einen Unternehmer, der Grundstücke vermietete. Von 2011 an erfolgte die Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei. Der Unternehmer gab daher keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. 2014 begann er mit der Errichtung eines…