Solidaritätszuschlag: 90 % der Steuerzahler müssen Zusatzabgabe ab 2021 nicht mehr zahlen
Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag für 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler entfallen. Grundlage dafür bildet das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995, das Bundestag und Bundesrat im November 2019 beschlossen haben. Bislang wurde der Solidaritätszuschlag bereits erhoben, wenn die Einkommensteuer bei Ledigen mehr als 972 EUR und bei Zusammenveranlagten mehr als 1.944 EUR betrug. Ab 2021…