STEUERTERMINE APRIL 2020

14.04.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 17.04.2020. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für März 2020]


Veröffentlicht am: 12. Februar 2020
Veröffentlicht in: Allgemein