STEUERTERMINE APRIL 2020
14.04. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 17.04.2020. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für März 2020]
Veröffentlicht am: 12. Februar 2020
Veröffentlicht in: Allgemein