Gewerbesteuer: Keine erweiterte Grundbesitzkürzung ohne Grundstück
Für die Berechnung der Gewerbesteuer wird der Gewinn meist noch um Kürzungen und Hinzurechnungen korrigiert. Bei Unternehmen, die ausschließlich Grundbesitz verwalten, kann die sogenannte erweiterte Kürzung beantragt werden. Das bedeutet, dass der Gewerbeertrag um den Teil gekürzt wird, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Aber wie ist es, wenn das einzige…