Blockheizkraftwerk: Energetische Aufteilungsmethode fraglich
Das Finanzgericht Münster (FG) hat sich mit der Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgaben von Wärme aus einer Biogasanlage bzw. einem Blockheizkraftwerk (BHKW) beschäftigt. Im Fokus standen die energetische Aufteilungsmethode zur Aufteilung der Selbstkosten und der Vorsteuerabzug aus Gutschriften, die über Maislieferungen und die Rücklieferung der Gärreste ausgestellt wurden. Der Betreiber einer Biogasanlage und mehrerer BHKW veräußerte 2009…