Auftragsforschung einer Hochschule: Mangels Gemeinnützigkeit gilt regulärer Umsatzsteuersatz
Das Finanzgericht Münster (FG) hat entschieden, dass die Auftragsforschung einer öffentlich-rechtlichen Hochschule keine gemeinnützige Leistung darstellt und damit nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Im vorliegenden Fall ging es um eine Hochschule, die einen Werkvertrag mit einem Dritten zur Durchführung und Erstellung einer wissenschaftlichen Studie abgeschlossen hatte. Die Hochschule errichtete einen Betrieb gewerblicher Art „Auftragsforschung“, über…