UMSATZSTEUER: KEINE CHANCE FÜR DIE ANHEBUNG DER KLEINUNTERNEHMERGRENZE

Die Bundesregierung hat zur Frage des Abgeordneten Frank Schäffler bezüglich der Anpassung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer Stellung genommen. Danach plant die Bundesregierung derzeit nicht, die Kleinunternehmergrenze von 17.500 EUR pro Jahr zu erhöhen.

Ferner ließ die Bundesregierung verlauten, dass gemäß der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts die Unternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machten, stark unterrepräsentiert seien. Die Daten zu den Kleinunternehmern würden jedoch weder bundesweit noch innerhalb der Länder einheitlich erhoben.

Insofern umfassten die in der Statistik ausgewiesenen Daten lediglich die in den Ländern abgegebenen und die elektronisch erfassten Steuererklärungen. Diese Daten dürften jedoch die tatsächliche Anzahl der Kleinunternehmer erheblich unterschreiten.

Hinweis: Unternehmer, die beim Finanzamt umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer eingestuft sind, müssen trotz der Kleinunternehmerregelung einige umsatzsteuerliche Besonderheiten beachten.


Veröffentlicht am: 12. Juli 2018
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer