Beschaffung von Opernkarten: Leistungen eines Hotelservice sind umsatzsteuerfrei
Für Theater des Bundes, der Länder und der Gemeinden sieht das Umsatzsteuergesetz eine Steuerbefreiung für kulturelle Umsätze vor, so dass auf die Eintrittspreise keine Umsatzsteuer zu berechnen ist. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass diese Steuerbefreiung auch dazu führt, dass die Leistungen eines Hotelservice steuerfrei bleiben, der Eintrittskarten für eine Oper im eigenen Namen, aber…