Kryptowährungen: Bundesregierung erörtert erneut umsatzsteuerliche Behandlung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke erneut zur Regulierung von Kryptowährungen sowie insbesondere zu deren umsatzsteuerlicher Behandlung Stellung genommen. Danach wird die Verwendung dieser Währungen derjenigen konventioneller Zahlungsmittel gleichgesetzt. Die Hingabe von Kryptowährungen zur Entrichtung von Entgelt unterliegt somit nicht der Umsatzsteuer. Ferner ließ die Bundesregierung verlauten,…