Freiwilliges Soziales Jahr: Überlassung von Teilnehmern umsatzsteuerfrei
Die Tochterfirma des Deutschen Roten Kreuzes, Volunta, hat beim Finanzgericht Hessen (FG) einen für die Branche bislang strittigen Sachverhalt zur Umsatzsteuerfreiheit der Überlassung von Teilnehmern des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) klären lassen. Die Finanzverwaltung vertrat bislang die Auffassung, dass die Überlassung von Teilnehmern des FSJ, zum Beispiel an Kindergärten, Krankenhäuser oder Seniorenheime, mit der Überlassung…