Vorsteuerabzug: Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer müssen identisch sein
Ein Vorsteuerabzug setzt voraus, dass dem Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, aus der vollständige Angaben hervorgehen (u.a. der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers). Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen zudem Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer identisch sein. Hinweis: Als leistender Unternehmer gilt derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im…