Doppelte Haushaltsführung: Hauptwohnung darf nicht zu nah an Arbeitsstelle liegen
Arbeitnehmer können die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehen, sofern sie aus beruflichen Gründen besteht. Ein Kostenabzug scheidet allerdings aus, wenn nicht nur die Zweitwohnung, sondern auch die Hauptwohnung am Beschäftigungsort liegt. Hiervon geht die Rechtsprechung aus, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsstätte bereits von seiner Hauptwohnung aus in zumutbarer Weise täglich aufsuchen kann. Lässt…