Absicherung einer Versorgungszusage: Betrag zur Rückdeckung ist im Zahlungsjahr komplett absetzbar
Wenn Unternehmer ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, lassen sich Betriebsausgaben in der Regel in dem Kalenderjahr abziehen, in dem sie geleistet werden (z.B. durch Überweisung oder Hingabe von Bargeld). Dieses sogenannte Abflussprinzip wird allerdings bei Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Wertpapiere des Umlaufvermögens (sowie vergleichbare nichtverbriefte Forderungen und Rechte) durchbrochen: Für…