GmbH-Beteiligung: Nachträgliche Schuldzinsen sind ab 2009 nicht mehr abziehbar
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 können Kapitalanleger bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen nicht mehr ihre tatsächlichen Werbungskosten, sondern nur noch den Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (bei Zusammenveranlagung: 1.602 EUR) pro Jahr abziehen. Hinweis: Das Werbungskostenabzugsverbot gilt erstmalig für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen. Ein früherer GmbH-Geschäftsführer aus Niedersachsen hat nun vor dem…