Lohnsteuerabzug 2018: Faktorverfahren kann bis zum 30. November beantragt werden
Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann über die Wahl der Steuerklasse selbst beeinflussen, wie viel Lohnsteuer vom Arbeitslohn monatlich einbehalten wird und wie hoch damit letztlich sein Nettolohn ausfällt. Frischvermählte werden vom Finanzamt zunächst automatisch in die Steuerklassen IV/IV eingruppiert – und zwar unabhängig davon, ob beide Partner berufstätig sind. Die…