Abgrenzungsposten für Zinszuschuss: Auflösungsertrag gehört zum Aufgabegewinn
Anders als laufende Gewinne können Betriebsaufgabegewinne mit einem ermäßigten Steuersatz nach der sogenannten Fünftelungsregelung versteuert werden. Ist der Betriebsinhaber mindestens 55 Jahre alt bzw. dauernd berufsunfähig, kann der Aufgabegewinn zudem um einen Steuerfreibetrag von bis zu 45.000 EUR gemindert werden. Ein Landwirt aus Niedersachsen hat nun gerichtlich erreicht, dass er den Gewinn aus der Auflösung eines…