Kein Vorsteuerabzug: Bloße Gattungsbezeichnung auch im Niedrigpreissegment unzureichend
Das Finanzgericht Münster hat kürzlich entschieden, dass auch bei Textilien im Niedrigpreissegment die bloße Gattungsbezeichnung keine ordnungsmäßige Leistungsbeschreibung darstellt. In diesem Fall ist der Leistungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der betroffene Unternehmer führte einen Großhandel mit Textilien, die importiert bzw. exportiert wurden. Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung versagte das Finanzamt den Vorsteuerabzug aus diversen Rechnungen aufgrund…