Abschlag bei Grundsteuer: Wann der Abbruch eines Hauses (nicht) vorhersehbar ist
Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ist der Einheitswert des Grundbesitzes. Bei Gebäuden, die auf fremdem Grund und Boden errichtet worden sind, kann nach dem Bewertungsgesetz ein Abschlag vorgenommen werden, sofern vereinbart wurde, dass das Gebäude nach Ablauf der Miet- oder Pachtzeit abzureißen ist. Dieser „Abrissbonus“ darf wiederum nicht beansprucht werden, wenn vorauszusehen ist, dass das Gebäude…