„Anwälte der Kinder“: Verfahrensbeistände können Umsatzsteuerbefreiung aus Europarecht ableiten
Gerichte müssen minderjährigen Kindern in Kindschaftssachen einen Verfahrensbeistand zur Seite stellen, sofern dies zur Wahrnehmung der Kindesinteressen erforderlich ist. Ein solcher Beistand muss in der Regel bestellt werden, wenn das Interesse des Kindes in erheblichem Gegensatz zum Interesse seiner gesetzlichen Vertreter steht oder wenn die Personensorge wegen Kindeswohlgefährdung entzogen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt…
