STEUERTERMINE JANUAR 2020

10.01.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 13.01.2020. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2019]


Veröffentlicht am: 14. November 2019
Veröffentlicht in: Allgemein