Ferienhausvermietung: Margenbesteuerung darf nicht zu 7 % Umsatzsteuer erfolgen
Wer als Unternehmer Reiseleistungen erbringt, kann die sogenannte Margenbesteuerung nutzen und die Umsatzsteuer nach dem Unterschiedsbetrag zwischen den selbst aufgewandten Kosten für die Reise und dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag bemessen. Das deutsche Recht setzt für diese – häufige günstige – Besteuerungsvariante voraus, dass der Unternehmer die Reiseleistung direkt an Endverbraucher und nicht an…