Bauträgerfälle: BMF schafft Rechtssicherheit
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 24.01.2019 ein Schreiben zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen veröffentlicht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits im September 2018 zur Erstattung der Umsatzsteuer durch die Finanzverwaltung in Bauträgerfällen Stellung genommen. Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser…