BMF: Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei gemischten Umsätzen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei gemischten Umsätzen herausgegeben. Es hat dabei die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus den Jahren 2016 und 2019 berücksichtigt und als für die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus bindend erklärt. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde in diesem Zusammenhang geändert. Wenn ein Unternehmer einen für sein Unternehmen…