NATO-TRUPPENSTATUT: LISTE DER AMTLICHEN BESCHAFFUNGSSTELLEN DER NIEDERLÄNDISCHEN STREITKRÄFTE AKTUALISIERT

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 24.11.2022 die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte geändert. Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen wurde zuletzt mit Stand vom 01.01.2022 durch das BMF-Schreiben vom 11.03.2022 neu bekanntgegeben.

In dieser Liste waren bislang nicht alle amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte aufgeführt. Aus diesem Grund wird der Abschnitt F der Anlage zum BMF-Schreiben mit Stand vom 01.01.2022 neu gefasst. Das aktuelle Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut erhalten die Parteien des Nordatlantikvertrags Umsatzsteuervergünstigungen in Deutschland. Grundsätzlich ist für die Truppen sogar eine Steuerbefreiung im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit vorgesehen.

Erbringen Sie als Unternehmer Leistungen an die Truppe, müssen Sie nachweisen, dass die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung vorgelegen haben. Im Regelfall wird als Nachweis hierfür ein Abwicklungsschein benötigt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Bestellung durch eine amtliche Beschaffungsstelle der ausländischen Streitkräfte ausgelöst worden ist. Die jeweiligen Beschaffungsstellen sind in einer Liste aufgeführt. Zu den begünstigten Streitkräften gehören die US-amerikanischen, britischen, französischen, belgischen, kanadischen und die niederländischen Truppen.


Veröffentlicht am: 13. Februar 2023
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer