Reden halten ist keine Kunst: Ermäßigter Steuersatz für Trauerredner?
Bereits im Jahr 2015 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass ein Trauer- oder Hochzeitsredner ein ausübender Künstler sein kann, wenn seine Leistungen eine schöpferische Gestaltungshöhe erreichen. Eine schablonenartige Wiederholung anhand eines Redegerüsts hingegen führe zur Anwendung des Regelsteuersatzes, da in diesem Fall keine Kunst vorliege. Im konkreten Fall eines Trauerredners musste nun das Finanzgericht Schleswig-Holstein…