Reiseleistungen: Weitere Verlängerung der Margenbesteuerung bis zum 31.12.2023
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Nichtbeanstandungsregelung für Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nun nochmals bis zum 31.12.2023 verlängert. Durch das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurde die gesetzliche umsatzsteuerliche Regelung für Reiseleistungen (§ 25 Umsatzsteuergesetz) geändert. Im Fokus stand…