Übergangsregelung verlängert: Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art
Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zu Anwendungsfragen zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) herausgegeben. Darin wird die umsatzsteuerliche Übergangsregelung um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits im Jahr 2019 im Fall eines Verpachtungs-BgA entschieden, dass es bei der Frage…