Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen sofort abzugsfähig?
Fallen nach dem Erwerb einer Immobilie Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung an, so können diese nicht sofort als Werbungskosten abgezogen werden, sondern gehören dann zu den Anschaffungskosten des Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, wenn die Nettoaufwendungen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb insgesamt 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Das Einkommensteuergesetz…