KINDERGELD: STEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER ERFORDERLICH

Für die Inanspruchnahme von Kindergeld ist ab dem 01. Januar 2016
zusätzliche Voraussetzung, dass der zuständigen Familienkasse die
Steuer-Identifikationsnummern des Anspruchsberechtigten (Elternteil) und des Kindes vorliegen.

Dies gilt grundsätzlich auch für vor dieser Neuregelung beantragtes Kindergeld. Hier ist es jedoch ausreichend, wenn die Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Wie das Bundeszentralamt für Steuern mitteilt, werden die Kindergeldzahlungen nicht eingestellt, wenn die Identifikationsnummern nicht bis zum 01. Januar 2016 vorliegen.

Sofern die Familienkassen die Steuer-Identifikationsnummern nicht durch ein automatisches Abgleichsverfahren abrufen können, werden die betroffenen Eltern im Laufe des Jahres 2016 aufgefordert, die fehlenden Nummern einzureichen.


Veröffentlicht am: 2. Dezember 2015