Vererben eines Familienheims: Steuerbefreiung entfällt bei Eigentumsaufgabe binnen zehn Jahren
Ehegatten und Lebenspartner können ihre selbstbewohnte Immobilie erbschaftsteuerfrei an den überlebenden Partner vererben, sofern dieser das Objekt unverzüglich für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt. Hierfür muss der überlebende Partner die Absicht zur Selbstnutzung haben und tatsächlich in die Immobilie einziehen. Die Erbschaftsteuerbefreiung entfällt aber rückwirkend, wenn der überlebende Partner das Eigentum an dem Familienheim…