Immobilienerbschaft: Zur Wertermittlung per Vergleichswertverfahren sind vergleichbare Immobilien nötig
Man weiß ja: Bei einer Erbschaft kann Erbschaftsteuer anfallen. Erbt man ein Haus, kann man den zu besteuernden Wert desselben auf zweierlei Wegen ermitteln: entweder über den Bedarfswert, der unter anderem von der erzielten Jahresmiete abhängt, oder über Vergleichswerte ähnlicher Immobilien. Wie zu verfahren ist, wenn sich diese beiden Werte stark unterscheiden, musste das Finanzgericht…