Transferkurzarbeitergeld: Aufstockungsbeträge sind regulär zu versteuern
Entschädigungen können vom Empfänger mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz versteuert werden, wenn sie als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden. Die Zahlung muss also an die Stelle etwaiger wegfallender Einnahmen (z.B. infolge eines Arbeitsplatzverlusts) treten. Dieser „Ersatzcharakter“ ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht gegeben, wenn Zahlungen schon durch ein neues, sich…