Einkommensteuer: Kosten für Besuch eines Fitnessclubs keine außergewöhnliche Belastung
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Sie können diese als außergewöhnliche Belastungen ansetzen, wenn Ihnen zwangsläufig höhere Aufwendungen entstanden sind als vergleichbaren Steuerpflichtigen und Sie sich diesen Aufwendungen nicht entziehen können. Wie sieht es aber mit den Kosten für einen Fitness- und Gesundheitsclub aus? Können diese auch berücksichtigt werden, wenn…