Gehaltserhöhung: Steuerfreie Incentives für Arbeitnehmer im Fokus
Gehaltserhöhungen kommen bei Arbeitnehmern häufig nur zu einem Bruchteil an, da die Steuer- bzw. Abgabenlast die Bruttoerhöhung aufzehrt. Erhält ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I, kinder- und konfessionslos) beispielsweise bislang einen Monatsbruttolohn von 1.800 EUR, verbleiben ihm von einer Gehaltserhöhung von 100 EUR nach Abzug von Steuern und Abgaben lediglich 57,43 EUR. Einen Ausweg aus diesem „Abzugsdilemma“…