Einkommensteuer: Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer
Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, müssen Sie auch für diese Kirchensteuer entrichten. Diese Kirchensteuerzahlung dürfen Sie dann allerdings nicht als Sonderausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Was aber gilt, wenn Ihre Kapitalerträge erst tariflich besteuert wurden, später jedoch der Abgeltungsteuer unterworfen werden und Sie daraufhin eine Erstattung erhalten? Ist dann…