Antragsveranlagung bei Kapitaleinkünften: Wahlrecht kann nur im „Korrekturkorsett“ der AO ausgeübt werden
Steuerzahler mit Kapitaleinkünften können auf der Anlage KAP die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragen. Diese sogenannte Antragsveranlagung kann beispielsweise genutzt werden, wenn beim Steuereinbehalt der Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Wird der Antrag gestellt (durch Ankreuzen auf der Anlage KAP), berechnet das Finanzamt den Abgeltungsteuereinbehalt von 25 % neu und berücksichtigt dabei den kompletten Sparer-Pauschbetrag. Der…