Nachrüstung von Einbruchsschutz: Gezahlte Handwerkerlöhne mindern die Einkommensteuer
Um sich vor Einbrüchen zu schützen, rüsten viele Bürger nach und lassen sich nachträglich Alarmanlagen, Spezialfenster, Bewegungsmelder oder Sicherheitsschlösser in die eigenen vier Wände einbauen. Was sie dazu wissen sollten: Die hierbei anfallenden Handwerkerlöhne lassen sich mit 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR pro Jahr von der eigenen Einkommensteuer abziehen. Hinweis: Begünstigt sind auch anfallende…