ELEKTRONISCHER HANDEL: EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF PRÜFT MEHRWERTSTEUERN UND ZÖLLE

Der Europäische Rechnungshof prüft derzeit, wie wirksam die EU die Herausforderungen bewältigt, die sich im Bereich Mehrwertsteuern und Zölle im elektronischen Handel ergeben.

In diesem Zusammenhang analysiert er den Regulierungs- und Kontrollrahmen, den die Europäische Kommission für den elektronischen Handel geschaffen hat. Er untersucht ferner, wie Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die vollständige Erhebung von Mehrwertsteuern und Zöllen sicherzustellen.

Ziel ist es, Mehrwertsteuerausfälle im grenzüberschreitenden elektronischen Handel, der auf ca. 5 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt wird, zu bekämpfen. Dienstleistungen, die aus Nicht-EU-Ländern digital bereitgestellt werden, stellen hier ein besonderes Risiko dar. Diese Dienstleistungen unterliegen aufgrund fehlender physischer Grenzen nicht denselben Kontrollen wie Waren, die in die EU eingeführt werden.

Hinweis: Der Europäische Rechnungshof hat ein Hintergrundpapier zur Erhebung von Mehrwertsteuern und Zöllen im elektronischen Handel mit ausführlichen Informationen in englischer Sprache veröffentlicht. Der Prüfungsbericht wird voraussichtlich Mitte 2019 herausgegeben.


Veröffentlicht am: 12. September 2018
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer