Kurzfristige Vermietung: Überlassung von Räumlichkeiten an Prostituierte umsatzsteuerfrei
Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat kürzlich entschieden, dass die entgeltliche Überlassung von Wohnräumen an Prostituierte zur Ausübung ihrer Dienstleistungen umsatzsteuerfrei ist. Ein Einzelunternehmer vermietete Prostituierten Wohnungen: jeweils wöchentlich ein Zimmer in der Wohnung, das als Schlaf- und Arbeitszimmer genutzt wurde. Wohnzimmer, Küche und Bad wurden gemeinsam genutzt. Neben der Überlassung des Wohnraums stellte der Vermieter…