Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD) hat in einer aktuellen Verfügung zur steuerlichen Behandlung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die regelmäßig wiederkehrende Ausgaben darstellen, Stellung genommen. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zufließen, sind dem Jahr der wirtschaftlichen Verursachung zuzurechnen. Diese Regelung gilt bei der Einnahmenüberschussrechnung und…